Willkommen bei Ihrem digitalen Bürgerbüro. Erledigen Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Hundes sowie Anträge auf Steuerbefreiung schnell und einfach von zu Hause aus
Hund An/Abmeldung
Hund anmelden
Frist: Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug.
Kosten: Ersthund 120 € / Jahr (Kampfhund 840 €).
Wichtig: Anmeldung ab einem Hundealter von 3 Monaten erforderlich.
Ergebnis: Sie erhalten nach der Anmeldung eine Hundesteuermarke.
Online-Prozess
Hund abmelden
Bei Umzug in eine andere Stadt oder wenn Sie keinen Hund mehr halten.
Frist: Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Mitzubringen: DieHundesteuermarke muss abgegeben werden.
Nachweis: Bei Tod des Hundes ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich.
Bereits gezahlte Steuern werden Ihnen anteilig zurückerstattet.
Online-Prozess
Hundesteuer-Befreiung beantragen
Wer wird befreit: In der Regel Halter von Blinden- und Assistenzhunden sowie geprüften Rettungshunden.
Voraussetzung: Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Schwerbehindertenausweis) oder Prüfungszeugnis des Hundes.
Erforderliche Dokumente: Kopie des Ausweises (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) oder Nachweis der Rettungshunde-Prüfung.
Online-Prozess
Kampfhund-Erlaubnis beantragen
Pflicht: Für Hunde bestimmter Rassen (z. B. Pit Bull, Bullterrier) ab 6 Monaten zwingend erforderlich.
Voraussetzung: Nachweis eines berechtigten Interesses, der persönlichen Zuverlässigkeit und der Sachkunde.
Wichtig: Der Hund muss eine Verhaltensprüfung bestehen und unverwechselbar gekennzeichnet sein.
Mitzuführen: Die Erlaubnis (oder beglaubigte Kopie) muss beim Gassi gehen immer dabei sein.
Versicherung: Eine spezielle Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde ist Pflicht.
Online-Prozess
Hundesteuer-Hund anmelden
Termin vereinbaren
Hundesteuer-Hund abmelden
Termin vereinbaren
Hundesteuer- Ersatzmarke beantragen
Termin vereinbaren
Haltung eines Kampfhundes- Erlaubnis beantragen
Termin vereinbaren
Alles wichtige rund um den Personalausweis
Die Kosten richten sich nach der Anzahl und der Art der Hunde:
Ersthund: 120,00 €
Zweiter und jeder weitere Hund: 240,00 €
Erster Kampfhund: 840,00 €
Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.680,00 €
Möglicherweise steuerfrei sind:
Blindenhunde
Diensthunde
Nachdem Sie Ihren Hund erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen die Hundesteuermarke von der Stadtverwaltung zugestellt.
Sollte die Marke verloren gehen oder beschädigt sein, können Sie bei der Stadtverwaltung eine Ersatzmarke beantragen. Hierfür fällt eine Gebühr von 3,00 € an.
Welche Nachweise muss der Hund erbringen?
Verhaltensprüfung: Sie müssen eine Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung vorlegen, um die Gefährlichkeit des Tieres im Einzelfall zu prüfen.
Kennzeichnung: Der Hund muss über einen Mikrochip oder eine Tätowierung unveränderlich und lesbar gekennzeichnet sein.
Welche Qualifikationen benötige ich als Halter?
Sie müssen eineSachkundebescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie nach einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung, die belegt, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, einen solchen Hund sicher zu führen.
Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.