Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
Geburtsurkunden der Kinder beziehungsweise Familienstammbuch (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
Nachweise über Berufsausbildungen,
Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch nicht erfasst sind (beziehungsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen beziehungsweise altersgeldfähigen Dienstzeiten und
wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellen sollte: eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde.
Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen Kopien aus.