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Geburts­ur­kunde bean­tra­gen

Die Geburtsurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente im Leben Ihres Kindes. Bitte beachten Sie, dass für die Erstbeantragung nach der Geburt oder bei einer persönlichen Identitätsprüfung im Standesamt Ihr persönliches Erscheinen (in der Regel mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils) und somit ein vorher vereinbarter Termin notwendig ist.

Geburtsurkunde beantragen

Geburtsurkunde anfordern

  • Verwendung: Für Eheschließung, Passbeantragung, Versicherung oder Bank.

  • Voraussetzung: Antragsberechtigt ab 16 Jahren (betroffene Person, Ehepartner, Kinder/Enkel).

  • Kosten: 12,00 € zzgl. 1,50 € Versand.

Alles wichtige rund um die Beantragung der Geburtsurkunde

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00

  • Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00

  • Jeweils zzgl. Versandpauschale EUR 1,50

  • Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht

    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)