Arbeit­ge­ber-Gutschein Waib­lin­gen

Lokal schenken, doppelt profitieren

Als kommunale Wirtschaftsförderung möchten wir die Kaufkraft in Waiblingen halten, den lokalen Handel stärken und die Attraktivität unserer Stadt weiter ausbauen. Mit dem Arbeitgeber-Gutschein Waiblingen leisten Sie als Unternehmen einen wertvollen Beitrag dazu – und zeigen gleichzeitig Ihren Mitarbeitenden Wertschätzung.

Der Geschenkgutschein ist bei zahlreichen teilnehmenden Händlern, Gastronomen und Dienstleistern in Waiblingen und den Ortschaften einlösbar. So können Sie die Vielfalt der Stadt verschenken und gleichzeitig die lokalen Geschäfte vor Ort unterstützen. Der Gutschein kann mit beliebigen Beträgen aufgeladen und in Teilbeträgen eingelöst werden. So hat der Beschenkte die volle Flexibilität und kann sich gleich mehrere Wünsche gleichzeitig erfüllen.

Geschenkgutschein-Karte mit der Aufschrift „Geschenkgutschein Waiblingen – Hier gehen Wünsche in Erfüllung!“, QR-Code, Fotos von Menschen beim Shoppen, Essen und bei Kultur sowie dem Zusatz „Arbeitgeber-Gutschein“.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Motivation und Anerkennung für Ihre Mitarbeitenden

  • Einfache Handhabung durch das Stadtguthaben-System

  • Flexibel einlösbar bei über 60 Akzeptanzstellen in Waiblingen und den Ortschaften

  • Stärkung der lokalen Wirtschaft durch regionale Einlösung

Hier können Sie den Gutschein einlösen

Ob Jubiläum, Geburtstag, Weihnachten oder einfach als Dankeschön zwischendurch: Der Arbeitgeber-Gutschein bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihre Mitarbeitenden zu beschenken.

Mit dem Arbeitgeber-Gutschein profitieren Sie und Ihre Mitarbeitenden von steuerlichen Vorteilen: Dank § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Sie Ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro als steuer- und sozialabgabenfreie Zusatzleistung gewähren – das sind bis zu 600 Euro pro Jahr. Für Sie als Arbeitgeber fallen dabei keine Lohnsteuer- oder Sozialabgaben an.

Ob als einmaliger Bonus oder als monatliche Aufladung: Mit dem Stadtgutschein motivieren Sie Ihr Team nachhaltig – und unterstützen gleichzeitig den Einzelhandel vor Ort.

  • Die Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden; auch Restbeträge werden nicht bar ausgezahlt.

  • Die 50 Euro gelten als Freigrenze – bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

  • Die Gutscheine müssen nicht sofort eingelöst werden – Ihre Mitarbeitenden können Guthaben ansparen und für größere Anschaffungen nutzen.

  • Der steuerfreie Sachbezug ist unabhängig vom Gehalt – auch Minijobber können profitieren.

Interessiert?

Dann sprechen Sie uns gerne an! Die Touristinformation Waiblingen berät Sie per Telefon oder E-Mail.

07151 5001-8321

touristinfo@waiblingen.de