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Fische­reischein

Willkommen bei der Stadtverwaltung Waiblingen! Ob Profi-Angler oder Nachwuchstalent, hier können Sie Ihren Fischereischein unkompliziert beantragen oder verlängern."

Fischereischein

Fischereischein beantragen

  • Voraussetzung: Mindestalter 10 Jahre und Nachweis der Sachkunde (Zeugnis der Fischerprüfung).

  • Gültigkeit: In der Regel auf Lebenszeit (bei jährlicher Zahlung der Fischereiabgabe).

  • Unterlagen: Personalausweis, aktuelles Passbild und Sachkundenachweis.

Jugendfischereischein beantragen

  • Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren.

  • Regel: Fischen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Schein.

  • Einverständnis: Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.

  • Dauer: Gültig bis zum Ende des Jahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird.

Alles wichtige rund um den Fischereischein

  • Nein. Der Fischereischein ist die behördliche Erlaubnis. Zusätzlich benötigen Sie immer die privatrechtliche Erlaubnis (Gewässerkarte) des jeweiligen Fischereiberechtigten für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten.

  • Ja, der Fischereischein ist nur in Kombination mit der gezahlten Abgabe für das laufende Jahr gültig. Dies gilt jedoch nicht für den Jugendfischereischein.