Willkommen bei der Stadtverwaltung Waiblingen! Ob Profi-Angler oder Nachwuchstalent, hier können Sie Ihren Fischereischein unkompliziert beantragen oder verlängern."
Fischereischein
Fischereischein beantragen
Voraussetzung: Mindestalter 10 Jahre und Nachweis der Sachkunde (Zeugnis der Fischerprüfung).
Gültigkeit: In der Regel auf Lebenszeit (bei jährlicher Zahlung der Fischereiabgabe).
Unterlagen: Personalausweis, aktuelles Passbild und Sachkundenachweis.
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Jugendfischereischein beantragen
Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren.
Regel: Fischen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Schein.
Einverständnis: Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Dauer: Gültig bis zum Ende des Jahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird.
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Alles wichtige rund um den Fischereischein
Nein. Der Fischereischein ist die behördliche Erlaubnis. Zusätzlich benötigen Sie immer die privatrechtliche Erlaubnis (Gewässerkarte) des jeweiligen Fischereiberechtigten für das Gewässer, an dem Sie angeln möchten.
Ja, der Fischereischein ist nur in Kombination mit der gezahlten Abgabe für das laufende Jahr gültig. Dies gilt jedoch nicht für den Jugendfischereischein.