Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie
einen Betrieb neu errichten,
eine Zweigniederlassung neu errichten,
eine unselbständige Zweigstelle neu errichten,
einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (ab 1. November 2025 ist eine Abmeldung des Betriebs bei der bisher zuständigen Behörde nicht mehr erforderlich).