Mit einem SEPA-Mandat ersparen Sie sich die Überwachung von Zahlungsfristen. Die Stadtkasse zieht fällige Beträge (z. B. Grundsteuer oder Gebühren) automatisch zum richtigen Zeitpunkt ein.
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Mandat (Online)
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SEPA-Mandat (PDF)
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Alles wichtige zum SEPA-Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine Einzugsermächtigung. Damit erlauben Sie der Stadt, fällige Beträge (z. B. Gebühren oder Steuern) automatisch von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So müssen Sie sich nicht selbst um Überweisungen oder Zahlungstermine kümmern.
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren werden fällige Beträge automatisch zum richtigen Zeitpunkt eingezogen. Dadurch vermeiden Sie Mahnungen oder verspätete Zahlungen und müssen keine Zahlungstermine mehr überwachen.
Ja. Sie können Ihr SEPA-Mandat jederzeit ändern (zum Beispiel bei einer neuen Bankverbindung) oder vollständig widerrufen. Wenden Sie sich dazu an die Stadtkasse oder die zuständige Sachbearbeiterin.
Wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht genug Geld auf dem Konto ist, kann die Lastschrift nicht ausgeführt werden. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren entstehen.