Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Waiblingen ist bemüht, ihre Website meinwaiblingen.de im Einklang mit § 10 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für Baden-Württemberg (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse meinwaiblingen.de veröffentlichte Website einschließlich ihrer Unterseiten und der zugehörigen Portalbereiche.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Maßgeblich ist der harmonisierte Standard EN 301 549, der die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf der Konformitätsstufe AA umsetzt. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Farbkontraste einzelner Texte: Einzelne sekundäre Textelemente (z. B. Bildunterschriften, Datums- und Seitenpfadangaben) sowie farbige Akzent- und Linktexte erreichen in normaler Schriftgröße den geforderten Mindestkontrast von 4,5:1 knapp nicht. Über die auf jeder Seite verfügbare Kontrastansicht werden diese Elemente kontraststark dargestellt. (WCAG 1.4.3 – Kontrast)
Inhalte Dritter und nicht vom Anwendungsbereich erfasste Inhalte
Auf die folgenden Inhalte haben wir keinen oder nur eingeschränkten Einfluss; sie fallen teilweise nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (vgl. § 12 BITV 2.0):
Eingebundener KI-Chatbot: Der Chatassistent wird über einen externen Dienstleister bereitgestellt. Die Barrierefreiheit der innerhalb des Chatfensters angebotenen Funktionen liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.
Verlinkte Online-Verfahren und Fachanwendungen: Antrags-, Buchungs- und Formularsysteme, die in eigenständigen Systemen Dritter betrieben und lediglich verlinkt werden, unterliegen nicht unserer technischen Kontrolle.
PDF- und sonstige Dokumente: Dateiformate, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei.
Karten- und Routendienste: Eingebettete Kartenanwendungen, die der Standortdarstellung dienen, sind gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 BITV 2.0 vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen beruht auf einer am 29. Mai 2026 durchgeführten Selbstbewertung (interne Prüfung der Website). Die Erklärung wurde zuletzt am 29. Mai 2026 überprüft.
Barrieren melden – Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann teilen Sie uns dies bitte mit – Sie können barrierefreie Alternativen anfordern. Wenden Sie sich an:
Stadt Waiblingen
Kurze Straße 33
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 5001-0
rathaus@waiblingen.de
Ihre Rückmeldung können Sie uns auch direkt über das Formular „Fehler/Barriere melden“ zukommen lassen.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie auf Ihre Mitteilung an die genannte Stelle innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) beim Landeszentrum Barrierefreiheit wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen über die Herstellung von Barrierefreiheit beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
barrierefreiheit-bw.de
Darüber hinaus bestehen Verbandsklagemöglichkeiten nach § 12 L-BGG.