Ster­be­ur­kunde

Ein Trauerfall ist eine emotionale Ausnahmesituation. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Formalitäten. Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument zur Regelung des Nachlasses und für Rentenanträge.

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  • Zusendung erfolgt per Post.

  • Gebühr: 20,00 €.

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Sterbefall melden

  • Ist der Tod gerade erst eingetreten?

  • Meldung beim Standesamt nötig (Frist: 3 Werktage).

  • Tipp: Meist übernimmt dies Ihr Bestatter für Sie.

  • Wenn nicht: Bitte Termin vereinbaren.

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Bestattung & Friedhof

  • Kontakt zur Friedhofsverwaltung.

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Alle wichtigen Informationen

  • Standard-Gebühr: 20,00 € (Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Register).

  • Internationale Urkunde: 20,00 € (mehrsprachig).

  • Gebührenfrei: Urkunden für die gesetzliche Rente, Krankenkasse oder Sozialamt sind kostenlos. (Bitte Verwendungszweck angeben!).

Aus Datenschutzgründen werden Urkunden nur an berechtigte Personen ausgehändigt:

  • Ehegatten oder Lebenspartner.

  • Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlinge (Kinder, Enkel).

  • Andere Personen (z.B. Geschwister), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Erbschein, Vollmacht).

  1. Sofort einen Arzt rufen (Hausarzt oder Notarzt 112). Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.

  2. Einen Bestatter kontaktieren. Dieser hilft Ihnen bei der Überführung und erledigt meist auch den Gang zum Standesamt für Sie.

  3. Die Anzeige beim Standesamt muss spätestens am 3. Werktag nach dem Tod erfolgen.

  1. Todesbescheinigung (vom Arzt, vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil).

  2. Personalausweis des Verstorbenen.

  3. Personenstandsurkunden:

    • Bei Ledigen: Geburtsurkunde.

    • Bei Verheirateten: Eheurkunde.

    • Bei Verwitweten: Eheurkunde + Sterbeurkunde des Partners.

    • Bei Geschiedenen: Eheurkunde + Scheidungsurteil.