Wohn­geld

Gutes Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihre Wohnkosten zu decken, unterstützt Sie das Wohngeld dabei, Ihr Zuhause langfristig und verlässlich abzusichern. Egal, ob Sie zur Miete wohnen (Mietzuschuss) oder Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben (Lastenzuschuss) – wir greifen Ihnen unter die Arme.

Wohngeld beantragen

Online-Antrag

  • Einen Erstantrag auf Mietzuschuss können Sie bequem und papierlos von zu Hause aus stellen.

  • Das intelligente Online-Formular passt sich an und stellt Ihnen nur die Fragen, die auf Ihre konkrete Lebenssituation zutreffen.

Link zum Servicebw-Portal

Papierformular & Vor Ort

  • Wenn Sie Wohngeld für Wohneigentum (Lastenzuschuss) beantragen oder den Papierweg bevorzugen, laden Sie sich das entsprechende Formular herunter.

  • Sie können den Antrag postalisch einreichen oder bei der Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung abgeben.

Formular ausfüllen

Alles wichtige rund ums Wohngeld

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt maßgeblich von drei Voraussetzungen ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung.

  • In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

  • Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus.

  • Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, stellen Sie bitte rechtzeitig – am besten zwei Monate vor Ablauf – einen neuen Antrag.

Sie können einen Wohngeldantrag kostenlos bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde stellen.