Kirche­n­aus­tritt

Sie möchten Ihre Kirchenzugehörigkeit beenden? Wir begleiten Sie durch das Verfahren beim Standesamt und informieren Sie über die notwendigen Schritte für einen rechtsgültigen Austritt

Wohngeld beantragen

Persönlich vor Ort

  • Sie geben Ihre Erklärung persönlich beim Standesamt Waiblingen ab.

  • Identitätsprüfung: Bringen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass mit

  • Sofortige Bestätigung: Sie erhalten Ihre Austrittsbescheinigung direkt ausgehändigt.

  • Gebühr: 25,00 € (zahlbar vor Ort).

Termin beim Standesamt

Schriftlicher Austritt

  • Notarielle Form: Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, muss die Erklärung notariell beglaubigt sein.

  • Postweg: Senden Sie das beglaubigte Dokument postalisch an das Standesamt Waiblingen.

  • Wichtig: Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten, um rechtsgültig zu sein.

  • Gebühr: 25,00 € zzgl. Kosten für die notwendige notarielle Beglaubigung

Alles wichtige rund um den Kirchenaustritt

  • Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann den Austritt ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erklären. Für Kinder unter 12 Jahren erklären die Eltern den Austritt; Kinder zwischen 12 und 14 Jahren müssen der Erklärung der Eltern zustimmen.

  • Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

  • Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

  • Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Ab dem Folgemonat wird keine Kirchensteuer mehr fällig. Die Information wird automatisch an das Finanzamt und Ihren Arbeitgeber übermittelt.

  • Die staatliche Gebühr für die Austrittserklärung beträgt 25,00 €. Diese kann bei persönlicher Vorsprache direkt vor Ort bezahlt werden. Bei einem schriftlichen Austritt fallen zusätzliche Kosten für die notwendige notarielle Beglaubigung an.

  • Nein. Das Standesamt übernimmt die gesetzliche Mitteilungspflicht an die betroffene Religionsgemeinschaft sowie an die Meldebehörde. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.