Hund An/Abmel­dung

Willkommen bei Ihrem digitalen Bürgerbüro. Erledigen Sie die Anmeldung oder Abmeldung Ihres Hundes sowie Anträge auf Steuerbefreiung schnell und einfach von zu Hause aus

Die einzelnen Leistungen

Online - Hund anmelden

  • Frist: Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug.

  • Kosten: Ersthund 120 € / Jahr (Kampfhund 840 €).

  • Wichtig: Anmeldung ab einem Hundealter von 3 Monaten erforderlich.

  • Ergebnis: Sie erhalten nach der Anmeldung eine Hundesteuermarke.

Online Antrag

Online - Hund abmelden

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder wenn Sie keinen Hund mehr halten.

  • Frist: Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

  • Mitzubringen: Die Hundesteuermarke muss abgegeben werden.

  • Nachweis: Bei Tod des Hundes ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich.

  • Bereits gezahlte Steuern werden Ihnen anteilig zurückerstattet.

Online Antrag

Online - Hundesteuer - Befreiung beantragen

  • Wer wird befreit: In der Regel Halter von Blinden- und Assistenzhunden sowie geprüften Rettungshunden.

  • Voraussetzung: Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Schwerbehindertenausweis) oder Prüfungszeugnis des Hundes.

  • Erforderliche Dokumente: Kopie des Ausweises (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) oder Nachweis der Rettungshunde-Prüfung.

Online Antrag

Online - Kampfhund - Erlaubnis beantragen

  • Pflicht: Für Hunde bestimmter Rassen (z. B. Pit Bull, Bullterrier) ab 6 Monaten zwingend erforderlich.

  • Voraussetzung: Nachweis eines berechtigten Interesses, der persönlichen Zuverlässigkeit und der Sachkunde.

  • Wichtig: Der Hund muss eine Verhaltensprüfung bestehen und unverwechselbar gekennzeichnet sein.

  • Mitzuführen: Die Erlaubnis (oder beglaubigte Kopie) muss beim Gassi gehen immer dabei sein.

  • Versicherung: Eine spezielle Haftpflichtversicherung für gefährliche Hunde ist Pflicht.

Online Antrag

Alles wichtige rund um den Personalausweis

Die Kosten richten sich nach der Anzahl und der Art der Hunde:

  • Ersthund: 120,00 €

  • Zweiter und jeder weitere Hund: 240,00 €

  • Erster Kampfhund: 840,00 €

  • Zweiter und jeder weitere Kampfhund: 1.680,00 €

Möglicherweise steuerfrei sind:

  • Blindenhunde

  • Diensthunde

  • Nachdem Sie Ihren Hund erfolgreich angemeldet haben, wird Ihnen die Hundesteuermarke von der Stadtverwaltung zugestellt.

  • Sollte die Marke verloren gehen oder beschädigt sein, können Sie bei der Stadtverwaltung eine Ersatzmarke beantragen. Hierfür fällt eine Gebühr von 3,00 € an.

Welche Nachweise muss der Hund erbringen?

  • Verhaltensprüfung: Sie müssen eine Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung vorlegen, um die Gefährlichkeit des Tieres im Einzelfall zu prüfen.

  • Kennzeichnung: Der Hund muss über einen Mikrochip oder eine Tätowierung unveränderlich und lesbar gekennzeichnet sein.

Welche Qualifikationen benötige ich als Halter?

  • Sie müssen eine Sachkundebescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie nach einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung, die belegt, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, einen solchen Hund sicher zu führen.

  • Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.