Gewerbe An-Abmel­dung

Willkommen bei Ihrem digitalen Bürgerbüro. Erledigen Sie die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung Ihres Gewerbes schnell und einfach von zu Hause aus.

Die einzelnen Leistungen

Online - Gewerbe anmelden

  • Bezahlung: Die Gebühr von 20 € kann direkt via PayPal beglichen werden.

  • Vorteil: Schnellste Übermittlung an die Behörde ohne Postweg.

  • Ergebnis: Sie erhalten den Gewerbeschein nach der Bearbeitung per Post.

Online Antrag

Formular - Gewerbe anmelden

  • Verfahren: Download und Ausfüllen des Formulars "GewA1".

  • Formular als E-Mail-Anhang an ordnungswesen@waiblingen.de senden.

  • Ergebnis: Zusendung von Gewerbeschein und Rechnung auf dem Postweg.

PDF-Formular

Online - Gewerbe abmelden

  • Bezahlung: Die Gebühr von 20,00 € kann direkt via PayPal beglichen werden.

  • Frist: Die Abmeldung muss zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung erfolgen.

  • Ergebnis: Sie erhalten die Empfangsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen

Online Antrag

Formular - Gewerbe abmelden

  • Verfahren: Download des Formulars "Gewerbeabmeldung".

  • Versand: Als E-Mail-Anhang an ordnungswesen@waiblingen.de senden.

  • Wichtig: Auch bei einer Rechtsformänderung ist zuerst eine Abmeldung der alten Form zwingend erforderlich.

  • Ergebnis: Zusendung der Bestätigung und Gebührenrechnung per Post.

PDF-Formular

Persönlich vor Ort

Sie können Ihr Gewerbe ohne vorherige Terminvereinbarung während den Öffnungszeiten im Marktdreieck (3. OG) ab-anmelden.

  • Adresse: Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen

  • Mitbringen:

    • Aktueller Personalausweis oder Reisepass.

    • Ggf. Handelsregisterauszug oder notarieller Gesellschaftsvertrag.

  • Vertretung: Wenn eine andere Person die Anmeldung vornimmt, ist eine schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden erforderlich.

Alles wichtige rund um Gewerbe An-und Abmeldung

Gesetzlich ist die Anmeldung zum Startdatum vorgeschrieben. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie

  • einen Betrieb neu errichten,

  • eine Zweigniederlassung neu errichten,

  • eine unselbständige Zweigstelle neu errichten,

  • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,

  • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,

  • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (ab 1. November 2025 ist eine Abmeldung des Betriebs bei der bisher zuständigen Behörde nicht mehr erforderlich).

  • Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.

  • Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.

  • Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)

  • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren)

  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung).

  • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)

  • Bei persönlicher Vorsprache: sofort

  • Bei schriftlicher oder elektronischer An-Abmeldung: innerhalb von drei Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gewerbe ist jede auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Kein Gewerbe sind insbesondere freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Mietshauses) sowie generell verbotene beziehungsweise sozial unwertige Tätigkeiten (zum Beispiel illegales Glücksspiel). Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.