Geburts­ur­kunde bean­tra­gen

Die Geburtsurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente im Leben Ihres Kindes. Bitte beachten Sie, dass für die Erstbeantragung nach der Geburt oder bei einer persönlichen Identitätsprüfung im Standesamt Ihr persönliches Erscheinen (in der Regel mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils) und somit ein vorher vereinbarter Termin notwendig ist.

Die einzelnen Leistungen

Termin beim Standesamt

  • Pflicht bei Erstbeantragung: Persönliches Erscheinen ist nach einer Geburt oder zur Identitätsprüfung zwingend erforderlich.

  • Bitte mitbringen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht, Ausweis der bevollmächtigten Person und Kopie des Ausweises vom Vollmachtgeber.

  • Vorteil: Direkte Beratung bei komplexen Fällen (z. B. Auslandsbezug) und Sofortzahlung möglich.

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Online- Geburtsurkunde anfordern

  • Verwendung: Für Eheschließung, Passbeantragung, Versicherung oder Bank.

  • Voraussetzung: Antragsberechtigt ab 16 Jahren (betroffene Person, Ehepartner, Kinder/Enkel).

  • Kosten: 12,00 € zzgl. 1,50 € Versand.

Online Antrag

Alles wichtige rund um die Beantragung der Geburtsurkunde

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00

  • Internationale Geburtsurkunde: EUR 12,00

  • Jeweils zzgl. Versandpauschale EUR 1,50

  • Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht

    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)