Führungs­zeug­nis

Ob für den neuen Job, das Ehrenamt oder eine Behörde: Das Führungszeugnis gibt Auskunft über mögliche Vorstrafen.
Sie können den Antrag entweder bequem von zu Hause aus stellen oder persönlich im Bürgerbüro vorbeikommen.

ℹ️ Online oder Persönlich

Führungszeugnis beantragen

Online-Antrag

  • Direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

  • Voraussetzung: Personalausweis mit Online-Funktion & Smartphone (NFC).

  • Zahlung per Kreditkarte oder Giropay.

  • Keine Wartezeit im Rathaus.

Link zum BfJ-Portal

Termin im Bürgerbüro

  • Antragstellung im Bürgerbüro.

  • Bitte Ausweis mitbringen.

  • Zahlung vor Ort (Bar/Karte).

  • Wichtig: Für das "Erweiterte Führungszeugnis" wird ein Schreiben des Arbeitgebers benötigt.

Termin buchen

Alle wichtigen Infos rund um das Führungszeugnis

  • Privat (Belegart N): Das Zeugnis wird zu Ihnen nach Hause geschickt. (Z.B. für den privaten Arbeitgeber).

  • Behörde (Belegart O): Das Zeugnis wird direkt an eine Behörde geschickt (z.B. für die Fahrerlaubnisbehörde). Bitte bringen Sie die genaue Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen mit.

  • Erweitertes Führungszeugnis: Wird oft für die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen benötigt. Hierfür ist zwingend eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle vorzulegen.

  • Gebühr: 13,00 € (für alle Arten gleich).

  • Ehrenamt: Gebührenfrei für ehrenamtliche Tätigkeiten (nur mit Nachweis der gemeinnützigen Einrichtung).

  • Zahlung:

    • Online: Kreditkarte / Giropay.

    • Vor Ort: Bar oder EC-Karte.

  • Die Ausstellung erfolgt zentral durch das Bundesamt für Justiz in Bonn.

  • Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei 1 bis 2 Wochen.

  • Die Stadt Waiblingen hat keinen Einfluss auf die Schnelligkeit der Zustellung.

  • Einen neuen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID).

  • Ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle und der kostenlosen AusweisApp2.

  • Hinweis: Sollte Ihre Online-Funktion deaktiviert sein, müssen Sie leider persönlich vorbeikommen (oder die Funktion erst im Bürgerbüro aktivieren lassen).