Landes­fa­mi­li­en­pass

Mit dem Landesfamilienpass können Familien zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Baden-Württemberg kostenlos oder günstiger besuchen.


Landesfamilienpass

Termin im Rathaus

  • Bitte mitbringen: Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis über Kindergeld

  • Ausstellung erfolgt direkt vor Ort

Termin buchen

Alle wichtige Infos rund um den Landesfamilienpass

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 33-mal im Jahr nutzen. Hierunter gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen Besuch dieser Einrichtung genutzt werden kann.

  • Familien mit mindestens drei Kindern

  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind

  • Familien mit schwerbehindertem Kind

  • Familien mit Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag

  • Wohnsitz in Baden-Württemberg erforderlich

Nein. Die Ausstellung des Landesfamilienpasses ist kostenlos.

Der Pass wird meist direkt bei der Antragstellung ausgestellt

Zum Beispiel:

  • Schlösser und Gärten in Baden-Württemberg

  • Museen und kulturelle Einrichtungen

  • ausgewählte Ausstellungen und Freizeitangebote